Erstellung von Bauanträgen

 

Bauantrag stellen

Bauantrag stellen - Sie verfügen über ein Grundstück und planen den Bau von einem Eigenheim?


Bauantrag stellen - Um diesen Plan in die Realität umsetzen zu können, benötigen Sie meistens eine Baugenehmigung. Dabei handelt es sich bei einer Baugenehmigung um eine schriftliche Bestätigung, die von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Mit der Erteilung der Baugenehmigung bestätigt die Behörde, dass ein geplantes Bauvorhaben den geltenden Vorschriften, die sich aus dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung ergeben, sowie anderen geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.


Damit eine Behörde Ihnen die Erlaubnis zum Bauen erteilen kann, müssen Sie der örtlichen Gemeinde in der Sie bauen möchten verschiedene Dokumente in Form eines Bauantrages einreichen. Der Bauantrag muss dabei in dreifacher Ausführung bei der Gemeinde eingehen. Eine dieser drei Ausführungen verbleibt nach der Prüfung bei der Gemeinde, eine erhalten Sie als Bauherr und die dritte geht an die zuständige Bauaufsichtsbehörde.


Demzufolge müssen Sie, um mit der Realisierung Ihres persönlichen Bauvorhabens beginnen zu können, einen Bauantrag bei der örtlichen Gemeinde einreichen, den Sie wiederum für die Erteilung einer Baugenehmigung benötigen.

Denn erst, wenn Sie die Baugenehmigung von der Behörde erteilt bekommen haben, können Sie mit dem Bau beginnen.


Bauantrag stellen - Wann werden eine Baugenehmigung und ein Bauantrag benötigt?


Bauantrag stellen - Für welche Bauvorhaben Sie eine Baugenehmigung inklusive eines umfassenden Bauantrages benötigen, ist von der jeweils geltenden Bauordnung abhängig. Innerhalb Deutschlands unterscheiden sich die Bauordnungen dabei von Bundesland zu Bundesland. Ob es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt oder nicht, können Sie bei der örtlichen Behörde herausfinden. Denn in manchen Bundesländern kann bereits der Umbau einer Terrasse eine bauliche Genehmigung durch die örtliche Baubehörde erfordern. Bauen Sie also nicht einfach darauf los, ohne die Genehmigungspflicht vorab überprüft zu haben. Dies kann im schlimmsten Falle sonst teuer für Sie enden.


Denn ein genehmigungspflichtiger Bau, der ohne erforderliche Baugenehmigung und Bauantrag durchgeführt wurde, geht oftmals mit hohen Bußgeldern einher. Im schlimmsten Falle kann Sie die zuständige Behörde sogar dazu verpflichten, Ihr bereits umgesetztes Bauvorhaben wieder abzureißen. Selbst eine Nachgenehmigung des bereits erstellten Baus kann mit hohen Zusatzkosten verbunden sein. Um diese Ärgernisse zu vermeiden, ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer örtlichen Behörde über die Genehmigungspflicht Ihres Bauvorhabens informieren.


Handelt es sich bei Ihnen um ein Bauvorhaben ohne Genehmigungspflicht, so müssen Sie lediglich einen vereinfachten Bauantrag einreichen. Jedoch sind Sie auch bei diesen verfahrensfreien Bauvorhaben dazu verpflichtet, die gesetzlich geltenden Bestimmungen einzuhalten. Demzufolge dürfen Sie auch bei solchen Vorhaben nicht einfach losbauen, sondern müssen hierbei ebenfalls auf die geltenden Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans achten.


Projekt 2 Planungs-GmbH – wir erstellen Bauanträge


In Deutschland ist nicht jeder Verbraucher dazu befähigt, einen Bauantrag verfassen zu dürfen. Denn grundsätzlich ist hierfür eine Bauvorlagenberechtigung erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie daher bei Ihrem ganz persönlichen Bauvorhaben und kümmern uns um die Erstellung Ihres Bauantrages – egal ob es sich hierbei um den Bau eines gesamten Hauses oder um den Bau einer genehmigungspflichtigen Terrassenüberdachung handelt. Wichtig ist bei der Erstellung des Bauantrages zudem, dass alle erforderlichen Unterlagen gesammelt bei der Behörde eingehen.


Denn fehlen wichtige Dokumente, die für die Erteilung der Baugenehmigung von Relevanz sind, kann sich das Genehmigungsverfahren deutlich verzögern. Dies hat zur Folge, dass sich auch der Baubeginn erheblich verspätet. Um Ihnen diese zeitlichen Verzögerungen zu ersparen, kümmern wir uns um die sachgemäße Erstellung des Bauantrages und überprüfen zudem, dass alle notwendigen Dokumente vollständig dem Bauantrag beigelegt sind.


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