Grundlagenermittlung

Grundlagenermittlung

Die Grundlagenermittlung: In einer kreativen Findungsphase

Die Grundlagenermittlung: Üblicherweise findet ein professionelles Bauprojekt in einer kreativen Findungsphase seinen Anfang. Hierbei werden im gemeinsamen Gespräch der Bauherren, etwaiger Investoren und unseres Büro mit unserem Architekten-Teams Ziele und Vorstellungen genauestens definiert.


Die dort geschaffenen Absicht Formulierungen dienen als wichtiger Stützpfeiler und prägen selbstverständlich auch die ersten Entwürfe des Architekten, welche im Weiteren folgen.


Diese Phase als gänzlich künstlerisch-kreativ aufzufassen wäre allerdings kein realitätsgetreues Bild, da die Grundlagenermittlung offensichtlich Aspekte der Machbarkeit, finanzielle Rahmenbedingungen und Zeitpläne mit einbeziehen muss, um die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bauprojekt zu schaffen.


Die Aufgabe des Architekten besteht in einer solchen Grundlagenermittlung deshalb im Besonderen darin, diese zahlreichen Wünsche und Ziele in Einklang zu bringen und in der Kommunikation mit den Auftraggebern ein Konzept zu erörtern, welches das weitere Vorgehen maßgeblich bestimmt.


Die amtlich geltende Definition des Architekten als technischer, funktionaler, gestalterischer und wirtschaftlicher Planer kommt daher bereits in dieser Frühphase vollständig zum Vorschein, da all diese Tätigkeitsfelder in der Konzeption eines Bauvorhabens in den ersten Gedankengängen berücksichtigt werden müssen.


Natürlich bringt der Einzelfall immer gewisse Veränderungen dieses Gefüges mit sich, wenn etwa ein Architekt erst zur Unterstützung und Beratung herangezogen wird, wenn zahlreiche Ziele der Auftraggeber schon klar abgesteckt sind. In diesem Fall würde sich die Arbeit des Architekten dann insbesondere darauf konzentrieren, in der Grundlagenermittlung durch gezielte Fragen Eventualitäten aufzudecken und von den Bauherren bisher möglicherweise unbedachte Schwierigkeiten in den im Raum stehenden Ideen zu besprechen.

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Grundlagenermittlung -

verschiedene Leitungsphasen

Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, gliedert sich eine Bauplanung in neun verschiedene Leistungsphasen. Die Grundlagenermittlung stellt hierbei die erste Leistungsphase dar und bildet somit gewissermaßen die Basis für alle weiteren, darauffolgenden Leistungsphasen. Auf die Grundermittlung folgen nach der HOAI die Phase der Vorplanung, der Entwurfsplanung, der Genehmigungsplanung und der Ausführungsplanung sowie die Phase der Vergabevorbereitung und der Mitwirkung bei der Vergabe. Abgerundet werden die neun Leistungsphasen durch die Objektüberwachung und die abschließende Objektbetreuung.


Grundlagenermittlung – Leistungen nach der HOAI


Da es sich bei der Grundlagenermittlung um die Vorstufe aller weiteren Leistungsphasen handelt, werden im Rahmen dieser Phase grundsätzlich alle wirtschaftlichen und technischen Grundsatzfragen geklärt. Welche grundlegenden Leistungen und Aufgaben im Zuge der Grundlagenermittlung dabei konkret von Ingenieuren und Architekten umgesetzt werden müssen, ist durch die HOAI gesetzlich geregelt.


Dabei unterscheiden sich die zu erbringenden Aufgaben und Leistungen je nach Art des Bauvorhabens, für das die Grundlagenermittlung erstellt werden soll. Unterschieden werden hierbei nach HOAI die fünf Bereiche der Gebäude und Innenräume, der Ingenieurbauwerke, der Verkehrsanlagen, der Tragwerksplanung sowie der Bereich der technischen Ausrüstung. Für jeden dieser einzelnen Bereiche legt die HOAI verschiedene Grundleistungen fest, welche von den beauftragten Architekten und Ingenieuren im Rahmen der Grundlagenermittlung umgesetzt werden müssen.


Für den Bereich der Gebäude und Innenräume zählt zu den Grundleistungen unter anderem die Klärung der Aufgabenstellung. Diese erfolgt entweder auf Grundlage der Vorgaben, die vonseiten des Auftraggebers gestellt werden, oder auf Basis einer vorhandenen Bedarfsplanung des Auftraggebers. Des Weiteren umfassen die Grundleistungen in diesem Bereich eine Ortsbesichtigung sowie eine Beratung hinsichtlich des Leistungs- und Untersuchungsbedarfs.


Zudem werden im Zuge der Grundleistungen Entscheidungshilfen formuliert, welche die Auswahl von fachlich Beteiligten, die ebenfalls an der Planung mitarbeiten werden, erleichtern sollen. Abgerundet werden die Grundleistungen, die laut HOAI im Zuge der Grundlagenermittlung bei Gebäuden oder Innenräumen durchgeführt werden müssen, durch die Dokumentation, Zusammenfassung und Erläuterung der Ergebnisse. Neben diesen zu erbringenden Grundleistungen können im Rahmen der Grundlagenermittlung weitere besondere Leistungen in Anspruch genommen werden.


Nach HOAI handelt es sich hierbei im Bereich der Gebäude und Innenräume unter anderem um die Bedarfsplanung sowie die Bedarfsermittlung. Zudem können Bestandsaufnahmen, Standortanalysen, Projektstrukturplanungen oder Betriebsplanungen ebenfalls dazu gebucht werden. Zudem zählt die Aufstellung eines Raum- oder Funktionsprogramms sowie die Mitwirkung bei der Auswahl, Beschaffung und Übertragung von Grundstücken oder Objekten ebenfalls zu den besonderen Leistungen.


Auch die Prüfung der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit sowie die Durchführung von Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden den besonderen Leistungen zugeordnet. Vervollständigt werden die besonderen Leistungen durch die Übernahme der Verfahrensbetreuung sowie durch die Mitwirkung bei der Vergabe von Gutachter- und Planungsleistungen. All diese besonderen Leistungen können Sie im Rahmen der Grundermittlung zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Grundleistungen in Auftrag geben.


Erstellung einer Grundlagenermittlung


Sie planen ein Bauvorhaben und benötigen Unterstützung bei der Grundlagenermittlung? Gerne unterstützen wir Sie von der Projekt 2 Planungs-GmbH bei der Erstellung der Grundlagenermittlung.


Neben den Grundleistungen, die nach HOAI für die erste Phase der Grundlagenermittlung vorgeschrieben sind, bieten wir Ihnen auch eine Vielzahl besonderer Leistungen für diese Leistungsphase an. Auch bei weiteren Fragen rund um das Thema der Grundlagenermittlung stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend und beratend zur Seite.



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