Individuelle Entwurfsplanung für Um- und Neubau

Entwurfsplanung

Individuelle Entwurfsplanung für

Umbau und Neubau

Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung stellt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

die Leistungsphase 3 dar.


Die Entwurfsplanung folgt demnach auf die zweite Leistungsphase der Vorentwurfsplanung und geht den darauffolgenden Leistungsphasen der Genehmigungsplanung und der Ausführungsplanung voraus.

 

Im Rahmen der Entwurfsplanung bzw. Vorentwurfsplanung werden von Architekten oder Ingenieuren bereits einfache oder mehrfache Vorentwürfe des Bauvorhabens als Skizze angefertigt.


Hierbei handelt es sich konkret um Skizzen des Grundrisses, des Schnitts und der Ansichten des geplanten Hauses und dessen Räume. Aus den Skizzen lassen sich die Dimensionen und Relationen des Hauses und seinen Räumen entnehmen. Auch die Funktionen der einzelnen Räume können aus den Skizzen abgelesen werden.


Neben der Erstellung dieser Skizzen beinhaltet die Entwurfsplanung auch eine erste Schätzung darüber, auf welche Kosten sich das Bauvorhaben in etwa belaufen wird. Zudem vergewissert sich der Architekt oder Ingenieur im Rahmen der Vorentwurfsplanung bei den zuständigen Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens.


Sind diese Arbeiten der Vorentwurfsplanung erledigt, ist der Weg für die Erstellung eines vollständigen Entwurfs frei. Es kann mit der dritten Leistungsphase, der sogenannten Entwurfsplanung, gestartet werden. Die Entwurfsplanung wird oftmals auch mit den Begriffen der Integrations- oder Systemplanung beschrieben und umfasst alle Leistungen, die zur Erarbeitung eines konkreten Entwurfs des Bauvorhabens beitragen. Welche Leistungen und Arbeiten im Rahmen der Entwurfsplanung konkret umgesetzt werden müssen, wird durch die HOAI festgelegt.


Dabei werden die zu erfüllenden Arbeiten, wie auch bei den anderen Leistungsphasen, in die vorschriftlich zu erledigenden Grundleistungen sowie in die zusätzlich möglichen besonderen Leistungen unterteilt.


Entwurfsplanung – Grundleistungen und besondere Leistungen nach der HOAI


Nach dem Leistungsbild der HOAI müssen im Zuge der Entwurfsplanung bei Gebäuden und Innenräumen unterschiedliche Grundleistungen von Architekten und Ingenieuren erfüllt werden.


Hierzu zählt unter anderem die Erarbeitung der Entwurfsplanung, bei der wesentliche Zusammenhänge, geltende Vorgaben sowie weitere Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Die Arbeitsergebnisse müssen dabei allen an der Planung fachlich Beteiligten bereitgestellt werden.


Außerdem müssen die Leistungen der an der Planung fachlich Beteiligten koordiniert und in die Arbeitsergebnisse sowie in die Planung integriert werden. Ebenfalls zu den Grundleistungen zählt die Erstellung einer Objektbeschreibung sowie einer zeichnerischen Darstellung des Gesamtentwurfs. Bei raumbildenden Ausbauten müssen die zeichnerischen Darstellungen dabei einen Maßstab zwischen 1:50 und 1:20 aufweisen. Des Weiteren werden im Rahmen der Grundleistung auch die Verhandlungen mit den Behörden hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit übernommen.


Alle Ergebnisse und Entwurfsunterlagen, die im Zuge der Phase der Entwurfsplanung entstehen, werden schlussendlich zusammengefasst, erläutert und dokumentiert. Neben diesen verpflichtenden Grundleistungen können im Rahmen der Entwurfsplanung auf Wunsch auch weitere besondere Leistungen durchgeführt werden. Hierzu zählt unter anderem die Planungsoptimierung in Form einer Analyse von Alternativen und weiteren Varianten. Diese werden dann mit einer Kostenuntersuchung gewertet.


Außerdem zählen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Aufstellung und Fortführung einer vertieften Kostenberechnung sowie das Fortschreiben von Raumbüchern zu den besonderen Leistungen dazu. Diese können Sie auf Wunsch zusätzlich zu den Grundleistungen bei den Ingenieuren und Architekten in Auftrag geben.


Erstellung der Entwurfsplanung


Gerne übernehmen wir, von der Projekt 2 Planungs-GmbH, die Entwurfsplanung im Zuge Ihres Hausbaus für Sie.


Ziel der Entwurfsplanung ist es, dass Sie am Ende ein perfekt ausgearbeitetes und belastbares Konzept von uns erhalten, das sämtliche, detaillierte Zeichnungen über Ihr Bauvorhaben beinhaltet.


Dabei werden in den Zeichnungen alle spezifischen Problem- und Fragestellungen von uns aufgegriffen, die im Rahmen Ihres weiteren Bauvorhabens zu berücksichtigen sind. Dieses im Rahmen der Entwurfsplanung erstellte Konzept bildet dann die Grundlage für alle folgenden Leistungsphasen, in denen Ihr Hausbau weiter detailliert geplant sowie ausgeführt wird. 


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